J e d e r   T a g   e i n   u n v e r g e s s l i c h e s   E r l e b n i s !

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Haus-Keufer für den Gastaufnahmevertrag

 

I. Geltungsbereich 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Haus Keufer bzw. Inge Keufer.

 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unseres Hauses.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch unser Haus zustande. Haus-Keufer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung (telefonisch oder schriftlich) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden war.

    Gäste können im Voraus oder bei der Ankunft buchen. Buchungen richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit des Zimmerkontingentes.

 

2. Vertragspartner sind unser Haus, bzw. Inge Keufer und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietaufnahmevertrag, sofern dem Haus-Keufer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen unser Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses beruhen.

  

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

1. Unser Haus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise unseres Hauses zu zahlen. Der Mietpreis ist grundsätzlich am Tag der Anreise zu bezahlen. Alle weiteren ausstehenden Leistungen wie Minibar, W-Lan Zugang oder Fahrradmiete sind spätestens am Tag der Abreise zu begleichen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen unseres Hauses an Dritte.

 

3. Die vereinbarten Preise schließen nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, da wir ein Kleinstgewerbebetrieb sind. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von unserem Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

 

4. Die Preise können von unserem Haus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung unseres Hauses, der Aufenthaltsdauer oder -Zeitraum wünscht und unser Haus dem zustimmt.

 

5. Unser Haus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Haus Keufer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit  5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unserem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6. Unser Haus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, für Aufenthalte eine der Aufenthaltsdauer angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses  aufrechnen oder mindern.

 

8. Bei den auf www.haus-keufer.de veröffentlichten Preisen handelt es sich um freibleibende Angebote. Maßgeblich ist der mit dem Haus-Keufer schriftlich vereinbarte Preis.

 

 

 

IV: Verlegung

 

1. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass unser Haus aus irgendwelchen Gründen nicht die laut Buchung gewünschte Anzahl und Art des Zimmers anbieten kann, behält unser Haus sich das Recht vor, den Kunden in einer anderen Privatpension vergleichbaren Standards in der selben Gegend unterzubringen.

 

2. Etwaige, für eine vergleichbare Unterbringung anfallende, zusätzliche und angemessene Auslagen (nur für die erste Nacht) liegen im Ermessensspielraum unseres Hauses und werden in der Regel von uns zugunsten des Kunden übernommen. Die Annahme dieser Verpflichtung (die keine Entlassung des Kunden aus der Verpflichtung zur Begleichung der an uns fälligen Zahlungen bedeutet) ersetzt jegliche Haftungen und Verpflichtungen, die hiermit ausdrücklich ausgeschlossen sind.

  

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /

      Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hauses

 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit unserem Haus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung unseres Hauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Sofern zwischen unserem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche unseres Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber unserem Haus ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat unser Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4. Unserem Haus steht es frei,  die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen in der Ferienwohnung und Zimmern ohne Frühstück, bzw. 80% in Ferienzimmern mit Frühstück zu zahlen.

    Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

     

V. Rücktritt unseres Hauses 

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist unser Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage unseres Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.   

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer unseres Hauses gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist unser Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist unser Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    •höhere Gewalt oder andere von unserem Haus nicht zu vertretende Umstände die  Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

    •Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

 

    •unserem Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist;

 

    •ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

 

4. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 1.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur  Verfügung. Frühere Termine sind möglich, bedürfen aber der vorherigen, schriftlichen Bestätigung. 

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer unserem Haus spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann unser Haus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass unserem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

2. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

3. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Vermieter verpflichtet, selbst alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine ANsprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung (insbesondere keinen Anspruch auf Mietminderung) zu.

5. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

6. Zur Übernachtung sind nur die Personen berechtigt, die bei der Buchung der Zimmer schriftlich angemeldet wurden.

 

VIII Hausordnung

1. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

2. Das Rauchen und sonstiges offenes Feuer ist in unserem Hause ist nicht gestattet. Geraucht werden darf ausschließlich auf dem Balkon des Balkonzimmers und in unserem Pavillon vor dem Haus, bzw. auf der Terrasse der Ferienwohnung.

3. Mitgebrachte elektrische Geräte mit erhöhter Leistung, oder Geräte aufgrund deren baulicher Art eine Brandgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, bedürfen zur Inbetriebnahme der Genehmigung des Hauses.

4. Unser Haus behält sich das Recht vor, einen Gast aus unserem Haus zu verweisen, wenn dieser die Ruhe stört, andere Gäste oder das Personal verärgert oder beleidigt oder sich inakzeptabel verhält.

5. Haustiere können unter der Voraussetzung im Zimmer des Gastes untergebracht werden, dass sie unter ständiger Kontrolle stehen, sauber und frei von Krankheiten sind und keine Gefahr darstellen.

6. Kinder unter 14 Jahren müssen sich jederzeit in der Aufsicht eines erwachsenen Gastes befinden.

7. Jedem Mieter wird für die Dauer des Mietverhältnisses ein Haus- und Zimmerschlüssel ausgehändigt. Die Schlüssel sind vor der Abreise unserem Haus auszuhändigen. Bei Verlust der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet, die anfallenden Kosten für das Auswechseln der Schlösser und der Schließanlage zu erstatten.

8. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste (In der Ferienwohnung im Schrank bei der Mikrowelle, in den Zimmern in den Schubladen der Nachtkästen) zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tage unserem Hause anzuzeigen.

 

IX. Haftung unseres Hauses 

1.  Unser Haus haftet nach Treu und Glauben für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn unser Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Hauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten unseres Hauses beruhen.  Sollten Störungen oder Mängel an den unseres Hauses auftreten, wird unser Haus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

2. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen unseres Hauses hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.

    Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld, sind an einen Berechtigten oder seinen Vertreter des Hauses zu hinterlegen.

 

    Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden.

 

    Die Haftung unseres Hauses für Verluste oder Schäden an Eigentum von Gästen ist auf € 75 für einen Gegenstand, bzw. € 150 insgesamt, beschränkt. Ausnahmen bilden Fälle, in denen das Eigentum im Safe unseres Hauses hinterlegt wurde, oder durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln unseres Hauses gestohlen oder beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist.

 

    Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich unserem Haus Anzeige macht (§ 703 BGB).

 

3. Unser Haus ist in keiner Weise seinen Gästen für Verluste oder Schäden am Eigentum haftbar, welche durch unangemessenes Verhalten oder Fahrlässigkeit von Gästen, höhere Gewalt oder durch Situationen entstehen, in denen der Gast allein für das betreffende Eigentum verantwortlich ist.

 

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz für Fahrräder, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder und deren Inhalte haftet unser Haus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz unseres Hauses.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechstwirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen.

6. Wir behalten uns weiterhin das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern und die aktuelle Version auf der Website und in den Zimmern zu veröffentlichen (aktueller Stand 02.05.2010)

7. Unterlassungen oder Verzögerungen durch unser Haus bei der Durchsetzung von Verpflichtungen oder Rechten nach diesem Vertrag stellen in keiner Weise eine Verzichtserklärung in Bezug auf diese Verpflichtung oder dieses Recht bzw. andere Verpflichtungen oder Rechte dar.

 

 

www.haus-keufer.de